Anleitung: Wie werde ich Rechenschwäche-Spezialist?

Allgemeine Informationen

Die Bezeichnung „Rechenschwäche-Spezialist:in“ bezeichnet Studierende die das Rechenpate-Seminar bei mir besucht haben und ihre erworbenen Fähigkeiten als bezahlte Tätigkeit anbieten möchten. Die Fördertätigkeit selbst unterscheidet sich nicht von der Fördertätigkeit wie sie im Rahmen des Seminars an Grundschulen durchgeführt wurde. Um auf dem Arbeitsmarkt aufzutreten müssen einige organisatorische bzw. formale Aspekte berücksichtigt werden.

 

Als Rechenschwäche-Spezialist :in arbeiten Sie selbstständig, d.h. auf Honorarbasis. Selbstständige Tätigkeit bedingt, dass Sie keine Bezahlung bei Krankheit, Urlaub oder sonstiges erhalten. Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie selber entrichten. Informieren Sie sich bitte selbst, wieviel Sie ohne Abzüge zu ihrem Bafög dazu verdienen dürfen. Falls Sie Familienversichert (dies ist auf die Krankenversicherung bezogen)  sind, sollten Sie die Höchstgrenzen beachten, damit Sie nicht aus der Familienversicherung herausfallen. Am Ende des Jahres müssen Sie eine sehr reduzierte Steuererklärung abgeben und dem Finanzamt ihre Einnahmen offenlegen (Einkommen bis 10.000 € jährlich sind steuerfrei, mit "Einkommen" sind alle ihre Einnahmen aufaddiert gemeint). Andererseits sind sie in der Lage als Selbständige die Arbeitszeiten sehr flexibel, natürlich immer in Absprache mit der Schulleitung und der Lehrkraft, zu gestalten. Der Spielraum ist in der Regel groß. Sie können sich Zeiten gestalten in denen Sie mehr arbeiten, wie z.B. während der Schulferien (ja, in den Ferien wird die Lernförderung auch bezahlt), oder Zeiten in denen Sie weniger arbeiten, wie z.B. in Prüfungszeiten. Empfehlenswert ist lange im Voraus zu planen, damit sich die Kinder, die Lehrkräfte und auch die Schulleitungen darauf einstellen können.

 

Formale Voraussetzungen

Ihre selbstständige Tätigkeit bedingt, dass sie beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen müssen, wenn sie noch keine haben. Dies nehmen Sie online über das Elster-Portal des Finanzamtes vor. Sie werden dort aufgefordert den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen. Dieser ist sehr umfangreich, aber die meisten Fragen betreffen Sie nicht. Hier einige Tipps:

Sie brauchen sich kein zusätzliches Bankkonto für ihre selbstständige Tätigkeit zuzulegen.

Wählen Sie als Rechtsform die Einzelunternehmung, die ist einfach zu handhaben.

Wählen Sie die "Kleinunternehmerregelung", dann brauchen Sie keine Umsatzsteuer abzuführen. Damit vermeiden Sie viel Bürokratie.

Ich empfehle eine Gewinnprognose unter 10.000 € jährlich anzugeben, damit vermeiden Sie die Steuervorauszahlungen.

Hier ein Link mit infos: Ich fand das informativ, natürlich ohne Gewähr.

https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung/

 

Eine Gewerbegründung ist nicht notwendig und kann auch noch Jahre später erfolgen, falls das Finanzamt das unbedingt will.

 

Für die Fördertätigkeit benötigen Sie eine Förderbox, die Sie bei mir erwerben können. Der Besitz einer Förderbox ist zwingend notwendig. Die Förderbox erhalten Sie bei mir zum Betrag von derzeit 150 € (Preisänderungen sind möglich!). Die Förderbox kann auch von der Schulleitung oder vom Förderverein bezahlt werden. Das sollten Sie in die Verhandlungen einbringen.

Sie können sich die Förderbox auch selbst zusammen stellen. Dazu habe ich nicht nur den Inhalt der Förderbox auf meiner Homepage (siehe Material) aufgelistet, sondern auch genau beschrieben und mit Fotos abgebildet.

Ich möchte jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Tätigkeit als Rechenschwäche-Spezialist:in ohne das Material der Förderbox nicht möglich ist.

 

Alle im Folgenden erwähnten Vertragsvorlagen und Formulare erhalten Sie unter:https://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/fachinfo/, unter der Überschrift „Ergänzende Lernförderung“ zum Download.

 

Kooperationsvertrag

Mit der Schulleitung unterzeichnen Sie einen Kooperationsvertrag (Kooperationsvertrag für individuelle Leistungserbringer) der im Folgenden beschrieben wird.

 

Dieser Vertrag enthält im Wesentlichen die Vertragsbedingungen, ihren Namen und erfordert lediglich ihre Unterschrift.

 

Von Bedeutung ist hier, dass Sie gegenüber der Schulleitung vor Unterzeichnung des Vertrages feststellen, dass Sie nach §8 den Höchstsatz beanspruchen, der derzeit bei 75€ (diese Information ist unverbindlich) für eine 90-minütige Sitzung liegt. Diese Vergütung wird hier lediglich als Möglichkeit genannt aber nicht festgelegt. Trotzdem sprechen Sie dies bitte hier gegenüber der Schulleitung an. die Förderdauer von 90 Minuten ist realistisch, wenn Sie hier auch Eingangsgespräche und Ruhepausen bzw. Konzentrationsphasen einbauen. Auch Bewegungsspiele sind möglich. 

 

Von Bedeutung ist hier auch, dass Sie mit der Schulleitung besprechen, dass Sie eine eins-zu-eins-Förderung durchführen werden, die bei rechenschwächen Kindern üblich ist. Dies wird zwar ebenfalls hier nicht festgelegt, aber die Schulleitung sollte vor Vertragsunterzeichnung zustimmen.

 

Zur Begründung dieser beiden Bedingungen, legen Sie bitte ihr Zertifikat vor und weisen Sie nach (das kann auch mündlich geschehen) dass Sie in Kürze ihre Bachelorarbeit schreiben werden, also kurz vor Beendigung ihres (Bachelor) Studiums stehen. Sollten Sie das Bachelorstudium bereits beendet haben oder über einen anderen Hochschulabschluss verfügen (egal in welchem Fach, egal aus welchem Land), dann kommunizieren Sie das bitte.

Auch die Auswahl der zu fördernden Kinder dient der Begründung der beiden oben genannten Bedingungen. Sie möchten Kinder fördern, die erhebliche Defizite und grundlegende Probleme im Bereich der Zahlen und Rechenoperationen haben und bei denen eine Rechenschwäche vermutet wird oder bereits diagnostiziert wurde. Bitte empfehlen Sie der Schulleitung diese oder eine ähnliche Formulierung für den „Zusatzbogen zur ergänzenden Lernförderung“ (den nur die Schulleitung ausfüllt, den Sie unter oben angegebenen Link finden), im Absatz „zu fördernde Kompetenzen“ als Formulierungshilfe. Das wird der Schulleitung erleichtern, die von ihnen geforderten Bedingungen nachzuvollziehen.

Die Bedeutung dieser Vereinbarung darf nicht unterschätzt werden, siehe weiter unten unter „Abrechnung“.

Sobald die Bezahlung des Höchstsatzes und die eins-zu-eins-Förderung geklärt ist, können Sie den Kooperationsvertrag unterschreiben.

 

Zusatzbogen für die ergänzende Lernförderung

Dieses Formular benötigt von Ihnen nur ihre persönlichen Angaben und die Unterschrift. Den Rest füllt die Schulleitung aus. Für die Schulleitung kann es jedoch schwierig sein, das Feld mit den zu fördernden Kompetenzen auszufüllen, da hier ebenfalls - wenn auch eher indirekt - eine Begründung für eine Einzelförderung erfolgen muss. Es empfiehlt sich hier der Schulleitung eine Formulierungshilfe anzubieten.

Hier einige Formulierungshilfen für das Feld "zu fördernde Kompetenzen":

"Das Kind ist in der Lage Zahlen als strukturierte Mengen darzustellen. Es kann in der gewählten Struktur die Fünferbündelung (Kraft der Fünf) identifizieren. Das Kind kann Rechenoperationen als Handlung verstehen und mit Material ausführen. Das Kind kann auch den Vergleich von Mengen als Rechenoperation verstehen und ausführen. Das Kind kann in Schrift und Sprache zwei- und mehrstellige Zahlen im Stellenwertsystem darstellen und Rechenoperationen ausführen. Das Kind kann sich verständnisorientiert auf dem Hunderterfeld bewegen und in den Rechenoperationen identifizieren. Das Kind ist in der Lage über seine Fähigkeiten zu reflektieren und ein entsprechendes Selbstkonzept zu generieren. Das Kind ist in der Lage alternative Rechenstrategien zum zählenden Rechnen zu wählen und durchzuführen. 

Das Kind kann über 90% der Einmaleins-Aufgaben auswendig. Es kann Multiplikationsaufgaben als Vervielfachung verstehen und mit Material darstellen. Es kann bei der Division zwischen Verteil- und Aufteilprinzip unterscheiden und diese mit Material darstellen. Es kann die Division als Umkehrung der Multiplikation interpretieren und als Hilfe beim Lösen von Aufgaben verwenden."

 

Denken Sie daran, dass die Schulleitung vielleicht bereit ist, den Erwerb der Förderbox zu bezahlen. Die Förderbox sollte bei Ihnen verbleiben, ist aber Eigentum der Schule.

 

Weitere Hinweise:

Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass sie nur Kinder mit einem gültigen Berlinpass fördern dürfen, denn nur für diese wird bezahlt. Der Berlinpass weist für das Kind nach, dass eine soziale Benachteiligung vorliegt. Berlinpässe sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig und müssen danach verlängert werden. Daher müssen Sie darauf achten, dass der Berlinpass nicht nur vorhanden ist, sondern auch gültig ist. Die Beschaffung des Berlinpasses ist Aufgabe der Schule, insbesondere der Klassenlehrkräfte (dies kann jedoch in der Schule auch anders geregelt sein). Ich empfehle Ihnen den Berlinpass zu fotografieren, damit Sie die Gültigkeit vor Augen haben und bei Ablauf rechtzeitig Bescheid geben können.

 

Abrechnung

Am Monatsende schreiben Sie eine Rechnung über alle geförderten Kinder  (Formular: Leistungsnachweis in der Schul- und Ferienzeit, als Exceltabelle). In dieser Rechnung erscheint der vereinbarte „Kostensatz für Doppelstunden“ (damit sind 90 Minuten gemeint) den Sie vor Unterzeichnung des Kooperationsvertrages mit der Schulleitung vereinbart haben, also derzeit 75€. Die Bedeutung dieser Vereinbarung zeigt sich leider erst nach dem ersten Monat der Förderung mit Vorlage dieser Abrechnung. 

Für die Abrechnung müssen die Anwesenheiten der Kinder belegt werden (siehe nächster Absatz).

 

Anwesenheitsnachweis

Durch Unterschrift des Kindes wird am Ende jeder Sitzung bestätigt, dass die Sitzung auch stattgefunden hat. Dafür gibt es das Formular „Anwesenheit in der Schulzeit“ (Wenn Sie eine Förderung in der Ferienzeit durchführen, verwenden Sie das Formular „Anwesenheit in der Ferienzeit“). Am Ende des Monats, können Sie mit diesem Formular (mit den Unterschriften des Kindes) nachweisen, dass Sie die Förderung tatsächlich durchgeführt haben. Für jedes geförderte Kind legen Sie am Monatsende einen Nachweis über die Anwesenheit vor, der als Anlage der Abrechnung beigefügt wird.

 

Die Abrechnung und die Nachweise über die Anwesenheit legen Sie der Schulleitung zur Unterzeichnung vor. Nachdem Sie sich Kopien für ihre eigenen Unterlagen gemacht haben, senden Sie die Abrechnung und die Nachweise an die zuständige Stelle der Senatsverwaltung. Der Schulleitung bzw. dem Sekretariat ist diese Stelle in der Regel bekannt (wenn nicht, melden Sie sich, wir kriegen das raus). Jetzt warten Sie nur noch bis der Betrag auf ihrem Konto erscheint.

 

Schlussbemerkung

In diesem Informationsschreiben habe ich nur sehr wesentliche Dinge beschrieben. Lesen Sie sich den Kooperationsvertrag durch und besprechen evtl. unverstandenes mit der Schulleitung oder der Lehrkraft. Im Kooperationsvertrag finden Sie Regelungen zum Verhalten bei Abwesenheit des Kindes oder Fehlen ihrerseits u.v.m.

 

Copyright: Johannes Hinkelammert